Reglementpräzisierung 10.1.01 - Nationale Meisterschaften

ÖRV-Wettfahrbestimmungen Punkt 10.1.01:

An den Nationalen Meisterschaften (ÖSTM/ÖM) dürfen nur folgende Rennfahrer teilnehmen:
a) alle österreichischen Staatsbürger und Doppelstaatsbürger mit einer gültigen ÖRV-Lizenz,
b) alle österreichischen Staatsbürger und Doppelstaatsbürger mit einer gültigen ausländischen Lizenz,
c) ausländische Rennfahrer, die nachweislich bereits 3 Jahre ihren Hauptwohnsitz in Österreich, eine Startgenehmigung vom ÖRV-SPAU und eine gültige ÖRV-Lizenz haben.

Hinderungsgründe für die Erteilung einer Startgenehmigung unter lit. c):
- in der Saison der Antragstellung sowie der der Antragstellung vorangehenden Saison wurde eine Lizenz eines anderen UCI-Mitgliedsverbandes gelöst
- eine Teilnahme an Meisterschaften von anderen UCI-Mitgliedsverbänden (sofern diese nicht offen ausgeschrieben sind)  in der betreffenden Saison
- die erteilte Teilnahmeerlaubnis erlischt mit der nachfolgendenTeilnahme an Meisterschaften von anderen UCI-Mitgliedsverbänden und ist in diesem Fall auch nicht mehr erneuerbar. Ausgenommen davon ist die Teilnahme an offen ausgeschriebenen nationalen Meisterschaften anderer UCI-Mitgliedsverbände.