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Sujetbild: Peter Maurer

Auch in Österreich alle Rennen bis 1. Juni 2020 abgesagt

Österreichs Radsportverband ÖRV schließt sich den Maßnahmen des Weltverbandes UCI an und sagt alle Rennen bis 1. Juni 2020 ab. Für einen Neustart wird auch der Rennkalender komplett neu geordnet. Dafür hat das ÖRV-Präsidium bereits eine 5-Punkte-Liste definiert.

Die Union Cycliste International (UCI), der Rad-Weltverband, hat bedingt durch die notwendigen Maßnahmen & Einschränkungen im Kampf gegen das Corona-Virus, SARS-CoV-2, alle Rennen bis 1. Juni 2020 abgesagt. Der Österreichische Radsportverband ÖRV und dessen Präsidium haben daher heute beschlossen, sich an der UCI-Entscheidung zu orientieren und ebenso bis 1. Juni in Österreich alle Rennen aller Sparten und Kategorien abzusagen.

Zugleich hat das ÖRV-Präsidium aber bereits begonnen, den heimischen Radsport für einen – wenn auch derzeit noch ungewissen – Start in die Zeit nach Corona vorzubereiten. So wurde für eine völlige Neuordnung des Rennkalenders 2020 eine Prioritätenliste, anhand derer Termine zur Verfügung stehen werden, in folgender Reihung erstellt: 

  1. Veranstaltungen des UCI-Kalenders (z.B. Österreich-Rundfahrt, Mountainbike-EM), immer in enger Abstimmung mit dem Weltverband UCI sowie dem Europäischen Verband UEC.
  2. Österreichische Staatsmeisterschaften.
  3. Österreichische Meisterschaften.
  4. Radliga & Cup-Bewerbe.
  5. Alle übrigen Veranstaltungen, sofern Termine 2020 verfügbar.

"Wir bedanken uns bei allen unseren Sponsoren und Partnern, die dem Radsport auch in diesen Tagen die Treue halten", sagt ÖRV-Präsident Harald J. Mayer. "Unsere Veranstalter und Vereine bitten wir schon heute um höchstmögliche Flexibilität, wenn es hoffentlich schon in wenigen Wochen darum geht, Termine neu zu ordnen und den Radsport gemeinsam wieder in die Gänge zu bringen."

Lediglich für eine Entscheidung, ob und in welcher Form die Österreich-Rundfahrt (27. Juni bis 3. Juli) stattfinden wird, sowie ob und wann die neue Radliga gestartet werden kann, möchte das ÖRV-Präsidium an seinem vorläufigen Stichtag 17. April festhalten.

 

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