Nachstehend der Link zu den lt. Anti-Doping-Bundesgesetz 2021 erforderlichen Reglementanpassungen.
https://www.radsportverband.at/images/Verband/Reglement/14_Anti-Doping_2021-04-29.pdf
Besonders sei auf die Paragraphen 14.1.02 & 14.1.03 hingewiesen, welche die Landes-Radsportverbände und ÖRV-Vereine verpflichten, den Hinweis, dass sie die geltenden AD-Regelungen des Fachverbandes vorbehaltlos anerkennen und übernehmen, in ihre Statuten (Satzungen) aufzunehmen.